Urlaub oder Teilurlaub


Wird ein Arbeitnehmer im Laufe des Jahres entlassen, bekommt er für jeden Monat des Jahres 1/12 des Jahresurlaubs. Stimmt das?

Genauer gesagt: Nur zum Teil richtig. Scheidet ein Arbeitnehmer nach dem 30.06. des Jahres aus, erhält er den vollen Jahresurlaub. Nur wenn er vorher ausscheidet, gilt die Zwölftelung. Aber auch in diesem Fall kann bereits gewährter Urlaub nicht zurückgefordert werden.


Rechtsanwalt Ralph Haberstroh ist Fachanwalt für Arbeitsrecht