Fragen zur Abmahnung

"Was bedeutet eine Abmahnung? Kann nur der Arbeitgeber abmahnen?"


Drei Abmahnungen berechtigen zur Kündigung, stimmt das ?

Die Aussage ist falsch!

Ob eine Kündigung berechtigt ist oder nicht, wird das Arbeitsgericht stets im Einzelfall prüfen. Irgendwelche Abmahnungen zu zählen, ist völlig irrelevant. Bei einem schweren Vertragsverstoß muss der Arbeitgeber sogar gar nicht abmahnen; bei ganz kleinen Verstößen kann der Arbeitgeber auch nach zehn Abmahnungen nicht kündigen.

Dennoch ist die Abmahnung wichtig: Sie führt dem Arbeitnehmer vor Augen, dass sein Verhalten nicht in Ordnung war. Setzt er sich dann darüber hinweg und wiederholt dasselbe Verhalten, wiegt dieser zweite Verstoß wegen der vorherigen Warnung viel schwerer und wird ggf. eine Kündigung rechtfertigen.


Kann nur der Arbeitgeber abmahnen?

Die Aussage ist falsch!

Auch der Arbeitnehmer kann abmahnen, z.B. bei Verstößen gegen Arbeitssicherheit oder Zahlungsverzug des Arbeitgebers. Im Wiederholungsfall kann der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis sogar selbst kündigen.


Moment mal: Dann steht er doch mit leeren Händen da?!

Die Aussage ist falsch!

Denn in diesem Fall kann der Arbeitnehmer Schadensersatz verlangen. Dies ist ein Ausnahmefall, in dem der Arbeitnehmer doch eine Art Abfindung erzwingen kann.


Rechtsanwalt Ralph Haberstroh ist Fachanwalt für Arbeitsrecht