Änderungskündigung

"Was ist eine Änderungskündigung? Kann der Arbeitgeber das
Arbeitsverhältnis ändern?"


Folgendes Szenario: Der Arbeitgeber hat eine Möglichkeit einzelne Arbeitsbedingungen gegen den Willen der Arbeitnehmer durchzusetzen. Allerdings ist dieser Weg voller Fallen und Tücken: Die Änderungskündigung.

Ändert die Änderungskündigung das Arbeitsverhältnis?

Die Aussage ist falsch!

Die Änderungskündigung enthält zwei Erklärungen:
  1. "Das bestehende Arbeitsverhältnis wird gekündigt."
  2. "Ein geändertes Arbeitsverhältnis wird angeboten."

 

Das heißt, die Änderung tritt erst ein, wenn der Arbeitnehmer zustimmt. Allerdings kann die Zustimmung ausnahmsweise stillschweigend erfolgen, z.B. indem er zu den geänderten Bedingungen weiterarbeitet.


Der Arbeitnehmer kann auch unter Vorbehalt zustimmen, seinen Arbeitsplatz behalten und nur gegen die Änderung klagen.

Wichtig: Die Änderungskündigung ist eine echte Kündigung! Das heißt:

- Die Kündigungsfrist ist einzuhalten
- Es gilt das Kündigungsschutzgesetz
- Die Klage muss binnen drei Wochen erhoben werden


Rechtsanwalt Ralph Haberstroh ist Fachanwalt für Arbeitsrecht