Prüfung der Rechtslage


Umfangreiche Beratung und Gutachten, außergerichtliche Vertretung und Verhandlung, Vertragsentwürfe.

Wird es schwieriger, werden wir mit Ihnen eine individuelle Vereinbarung schließen. Wesentlich für die Vergütung der anwaltlichen Tätigkeit ist die Bedeutung der Angelegenheit, der Streitwert, die rechtlichen Schwierigkeiten oder ein besonderes Haftungsrisiko. Die Abrechnung erfolgt, je nach Sachverhalt, entweder nach dem RVG (s. unten) oder nach Stundenabrechnung.

Kosten für Verbraucher

In der Regel werden die Angelegenheiten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet. Ausnahmsweise kann es sinnvoll sein, ein Zeithonorar zu vereinbaren. Üblich ist ein Stundensatz ab 150,00 €/Std (zzgl. MWSt.)

Auch Pauschalvereinbarungen sind möglich.