Möglichkeiten zur Vermeidung eines Fahrverbotes nach ständiger Rechtsprechung:

Das Problem: Bei bestimmten Verkehrsverstößen sieht der Bußgeldkatalog ein Fahrverbot von z.B. einem Monat vor, etwa bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 31 km/h (innerorts) oder 41 km/h (außerorts).

Die Folgen eines Fahrverbots sind jedoch für die Betroffenen ganz unterschiedlich. Viele sind auf den Führerschein dringend, auch beruflich, angewiesen, andere weniger. Die Überbrückung eines Fahrverbots durch öffentliche Verkehrsmittel, gerade im ländlichen Raum, ist oft schwierig.

Dieses Ungleichgewicht hat die Rechtssprechung vieler Oberlandesgerichte erkannt und erlaubt ein Absehen vom Fahrverbot bei gleichzeitiger Erhöhung der Geldbuße. Um dies zu erreichen, ist aber eine umfassende und fundierte Begründung erforderlich. Der Verkehrssünder muß beweisen,

  1. dass er durch das Fahrverbot in seiner wirtschaftlichen Existenz gefährdet ist, zum Beispiel weil die Kündigung droht
  2. dass es sich nicht um eine Wiederholungstat handelt
  3. dass ein existenzgefährdender Umsatzrückgang droht (bei Selbständigen).

Die Ausnahmen gelten nicht bei einer Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund einer Straftat, zum Beispiel einer Trunkenheitsfahrt über 1,1 ‰ und in ähnlichen Fällen.

Die Kosten für eine solche Rechtsverteidigung übernimmt normalerweise die Rechtsschutzversicherung (Verkehrsrecht). RA Ralph Haberstroh ist Fachanwalt für Verkehrsrecht